FIDIC - Universalvertrag oder notwendiges �bel?

FIDIC-Bedingungen bei uns

     Im Zusammenhang mit Mangel an Auftr�ge von inl�ndischen Investoren und mit dem st�ndig wachsenden Kundendiktat sind unsere Lieferanten gezwungen, Vertr�ge auch gem�� Vertragsbedingungen zu schlie�en, mit denen sie nicht gen�gend Erfahrung haben und die ihre �bliche und eingef�hrte Praxis wie Bau gem�� dem Handelsgesetzbuch nicht darstellen. Zu solchen geh�ren nicht nur die VOB-Lieferbedingungen (Verdingungsordnung f�r Bauleistungen), die von den deutschen Investoren angewandt werden, sondern insbesondere die FIDIC-Vertragsbedingungen, die in der internationalen Baupraxis angewandt werden. Die FIDIC-Bedingungen, einschlie�lich ihrer modifizierten Versionen, geh�ren daher zu den am h�ufigsten benutzten Unterlagen f�r Abschl�sse von Vertr�gen �ber Lieferungen von Bauarbeiten, und zwar nicht nur in anglophonen Gebieten. Unsere Lieferanten konnten die FIDIC-Bedingungen bereits in der Vergangenheit bei Bauvorhaben im Ausland (arabische L�nder, Mittlerer Osten) kennen lernen. Allgemein gilt aber, dass die FIDIC-Bedingungen von unseren Lieferanten f�r unangemessen, einseitig und die Auftraggeber grunds�tzlich beg�nstigend gehalten werden, auch wenn die Auslandslieferanten sie mit Bezug auf andere Praxis entscheidend nicht so sehen. Falls sie nicht ihre Tagespraxis darstellen, wundern sie sich mittlerweile gar nicht mehr �ber den Wortlaut der Bedingungen. In vielen F�llen macht daher der Lieferant seine Anmerkungen zum vorgelegten Vertrag, statt zu lernen damit zu "leben" und Arbeiten und Lieferungen danach durchzuf�hren.
     Zur Verbreitung der FIDIC-Vertragsbedingungen trugen bei uns in den letzten Jahren insbesondere die Projekte Phare und ISPA bei, die von den Mitteln der Europ�ischen Union finanziert wurden. Mit Bezug auf den st�ndig steigenden Anteil dieser Bedingungen an unserem Markt und auf das Volumen der Bauarbeiten beim Aufbau der Infrastruktur ist es notwendig, nicht nur die Bedingungen, sondern insbesondere deren Auslegung, praktische Anwendung und grunds�tzliche Unterschiede im Vergleich zu der bei uns eingef�hrten Gesch�fts- und Baupraxis zu kennen. Das h�ufige Argument nicht nur unserer Lieferanten, sondern auch einiger Anwaltskanzleien ist die Behauptung, dass die FIDIC-Bedingungen ung�ltig seien, da sie unseren Gesetzen, insbesondere dem Handelsgesetzbuch (HGB) widersprechen. Die angef�hrte Behauptung entspricht aber nicht der Wirklichkeit, denn die FIDIC-Bedingungen erweitern nur das HGB, das f�r Vertragsbedingungen f�r Lieferungen von Bauarbeiten im Fall von komplizierteren Projekten einfach unausreichend ist. Auch wenn unsere Lieferanten viele Vorbehalte zu den FIDIC-Bedingungen haben, die teilweise durch Unkenntnis anderer Vertragsunterlagen und anderer Praxis verursacht sind, sind in der Welt keinerlei anderen Vertragsunterlagen zur Verf�gung, die mit solcher Konsequenz, solchem Ma� an Ausf�hrlichkeit und Verzahnung einzelner Vertragsartikel erarbeitet sind.

Entstehung der FIDIC-Bedingungen

     Die FIDIC-Bedingungen werden heute benutzt und sind verbreitet auch als Vertragsbedingungen in Ausschreibungsverfahren der Weltbank und der Europ�ischen Bank im vollst�ndigen Wortlaut oder in modifizierter Version. Die Weltbank wendet die FIDIC-Bedingungen f�r Angebotsverfahren f�r Bauarbeiten an, die als SBD Works (Sample Bidding Documents for Civil Works) bezeichnet werden. In diesem Fall unterscheidet die Bank Verbindlichkeitsstufen der Unterlagen, wo sie zwischen empfohlenen Unterlagen (recommended) und erg�nzenden Unterlagen (optional) unterscheidet. Gleichzeitig werden die FIDIC-Bedingungen als ganze Vertragsanlagen f�r Lieferungen von Bauarbeiten benutzt.
     Wie konnte sich �berhaupt eine Vertragspraxis praktisch in der ganzen Welt verbreiten, wenn in jedem Land andere spezifische Bedingungen, Gesetze, Normen, Sprachen etc. gelten? Der Grund ist insbesondere ihre Flexibilit�t und universale Anwendung praktisch f�r alle Arten der Bauarbeiten und Technologien, und zwar unabh�ngig vom Arbeitsumfang, von der Lieferart der Bauarbeiten (Generalunternehmer, Vertr�ge �ber Sublieferungen von Bauarbeiten, Projektleitung in Form des Projektmanagements) und vom Anteil lokaler Spezifika. Die urspr�nglichen FIDIC-Lieferbedingungen (F�d�ration Internationale des Ing�nieurs Conseils - Internationale F�deration von Konsultationsingenieuren), deren Sekretariat in Lausanne in der Schweiz sitzt, werden daher sowohl f�r Arbeiten kleinen Umfangs als auch f�r gro�e Investitionskomplexe oder Infrastrukturprojekte, Verkehrssysteme, Stra�enbauwesen etc. angewandt.
     Ein Problem der FIDIC-Bedingungen kann ihre �bersetzung darstellen, es gibt n�mlich keine offizielle Version der englischen �bersetzung in die tschechische Sprache, zur Zeit ist neben der englischen Basisversion auch arabische, franz�sische, spanische, japanische und russische Version zur Verf�gung. Obwohl eine Text�bersetzung f�r die Lieferanten vom unstrittigen Vorteil ist, sind Wortgef�ge oder einige technische Begriffe bei den Vertragsverhandlungen nicht ganz verst�ndlich. Bereits die eigentliche Gliederung der Arbeiten z.B. in Elektro- und Maschinenarbeiten (electrical and mechanical works) entspricht nicht unserer angewandten Praxis, und zwar nicht nur mit der eigentlichen Bezeichnung, sondern insbesondere mit ihrem Inhalt. Es wird daher empfohlen, die Version in englischer Sprache (die Originalversion) und die �bersetzung nur f�r Kontrolle des Vertragstextes zu benutzen. Englische Rechtsordnung und das Pr�zedenzrecht, Fachterminologie und lange und nicht immer verst�ndliche S�tze erleichtern dem Lieferanten die Arbeit mit den Vertragsunterlagen auch nicht. Anwendung einer anderen Rechtsordnung ist aber praktisch ausgeschlossen. Ergebnisse der anhand der FIDIC-Bedingungen gef�hrten Gerichtsstreite werden allerdings nicht ver�ffentlicht, daher kann der Lieferant diese Informationsquelle nicht zu seinen Gunsten ausnutzen.

Weiterentwicklung der FIDIC-Bedingungen

     Die FIDIC-Bedingungen reagieren auf Entwicklungen im Bauwesen und im Bereich der Projekte in der Welt mit Herausgabe von neuen Bedingungsversionen, die z.B. das Silberne Buch (The Silver Book) darstellt. Es ber�cksichtigt die Baubedingungen nicht nur im �ffentlichen Sektor f�r Regierungsorganisationen, sondern ist gleichzeitig f�r den Privatsektor anwendbar. Die urspr�nglichen Bedingungen, die als Rotes Buch (The Red Book) bezeichnet werden, gingen von den Bedingungen des Britischen Ingenieurverbandes (British Institution of Civil Engineers) aus. F�r Lieferungen von Gro�anlagen, f�r komplexe Projekte oder Lieferungen von Investitionskomplexen werden Bedingungen des Gelben Buches (The Yellow Book), Vertragsbedingungen f�r Elektro- und Maschinenarbeiten (Conditions of Contract for Electrical und Mechanical Works) angewandt, die in der Praxis als FIDIC E&M-Bedingungen bezeichnet werden. Der Herausgabe dieser Version gingen Vertragsbedingungen f�r schl�sselfertige Lieferungen (Conditions of Contract for EPC Turnkey Projects) und 1998 die Ver�ffentlichung der Bedingungen Conditions of Contract for Plant and Design-Build voraus. In den aktualisierten Ausgaben der FIDIC-Bedingungen ber�cksichtigt die Kommission f�r Vorbereitung von Vertragsbedingungen (FIDIC Drafting Committee) praktische Anmerkungen der Lieferanten und gleichzeitig Ergebnisse der Rechtsstreite, die aufgrund der abgeschlossenen Vertr�ge gef�hrt wurden. Letzte �nderungen der FIDIC-Bedingungen wurden als Rotes Buch (The New Red Book) und als Gelbes Buch (The New Yellow Book) 1999 herausgegeben, wobei auch sog. verk�rzte Version des Vertrags (Short Form of Contract) eingef�hrt wurde. Auch wenn man in der Welt bereits 1998 die farbige Kennzeichnung der Vertragsversionen verlassen hat, werden sie nach wie vor in der Bau- bzw. in der Sprachpraxis so bezeichnet.

FIDIC-Bedingungen im Fall von Projektarbeiten

     Einen spezifischen Fall stellen Lieferbedingungen dar, wenn der Lieferant gleichzeitig f�r Projektarbeiten verantwortlich ist. Bei komplexen Lieferungen, umfangreicheren Projekten von Bau- und Technologieteilen oder bei Lieferungen von Investitionskomplexen stellt der Lieferant auch die Projektarbeiten in Eigenregie sicher. Die Voraussetzung f�r diese in unserer Praxis un�bliche Vertragsstruktur ist die Bereitschaft des Bauherrn, das aus den Projektarbeiten resultierende Risiko auf die Seite des Lieferanten zu �bertragen. Allgemeine Verantwortlichkeit f�r Projektarbeiten, deren Tr�ger bei uns der Projektant ist, wird damit auf die Seite des Baulieferanten �bertragen. Der Grund f�r die Anwendung dieser Vertragsstruktur ist auf Seite des Bauherrn die Bem�hung um Verk�rzung des Vorbereitungsprozesses und des eigentlichen Baus so, dass diese T�tigkeiten praktisch gleichzeitig verlaufen. Unstrittiger Vorteil der angef�hrten Lieferart ist die Zeiteinsparung auf der Seite des Bauherrn, obwohl auf der anderen Seite der Prozess der Planungsverabschiedung l�nger ist und die gesamten Bautermine verl�ngern kann. Diese T�tigkeit wird bereits in den Bedingungen des Ausschreibungsverfahrens angef�hrt, wo die Anforderungen an Projektarbeiten klar und eindeutig definiert und in angemessenem Ma� an Details beschrieben sein sollen. Insbesondere diese Anforderung der Lieferanten wird aber h�ufig nicht erf�llt und die vorgelegten Planungsunterlagen des Bauherrn weist viele Fehler, Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen auf und haben h�ufig eine minimale Aussagekraft. Es ist nicht un�blich, dass der Bauherr eine Planung vorlegt, die nicht einmal Parameter der Planung f�r Baugenehmigung erf�llt und praktisch einen Studiencharakter hat. Auch wenn der Preis des Lieferanten h�her ist als die Summe der Kosten f�r Projektarbeiten und eigene Realisierung, denn das im Angebotspreis enthaltene Risiko des Lieferanten ist h�her, wird die Art der Lieferungen, die in der Praxis als D-B (design-build) bezeichnet werden, immer h�ufiger genutzt.
     Das Risiko von Fehlern, die aus der Planung resultieren, ist zwar auf der Seite des Lieferanten, vom Bauherrn wird aber durchlaufende Kontrolle der Projektarbeiten und Abstimmung der Teiloutputs der Projektierung erfordert. Die Projektarbeiten stellt der Lieferant auf eigene Kosten in Form einer Sublieferung sicher, �blicherweise anhand eines Vertrags mit einer Projektorganisation. F�r den Baulieferanten ist aber in der Praxis die Haftung problematisch - ihre H�he im Fall eines Projektanten, die in der Regel nicht alle m�glichen durch die Projektt�tigkeit verursachten Sch�den abdeckt. F�r den Bauherr ist es im Fall solcher Lieferungen wichtig, dass der Anteil der nachtr�glichen Anforderungen - Claims aufgrund der Fehler in der Planung wesentlich niedriger ist als im Fall anderer Lieferarten, obwohl f�r einen h�heren Preis. Mehrkosten stellen damit f�r den Bauherr nur direkte Ver�nderungsanforderungen des Bauherrn oder Anforderungen des Endnutzers bzw. der Mieter (im Falle von kommerziellen Objekten) dar. Der angef�hrten Lieferart entspricht die neueste Version der FIDIC D-B-Bedingungen von 1999.

Umfang und Anwendung von FIDIC Allgemeinen und Besonderen Bedingungen

     Abgesehen vom eigentlichen Inhalt der FIDIC-Vertragsbedingungen �berrascht auf den ersten Blick das Missverh�ltnis zwischen dem Umfang des Vertrags und dem seiner Anlagen. Der eigentliche Vertrag hat den Umfang von 2 bis 4 Textseiten und andererseits gibt es umfangreiche Anlagen, die insbesondere Gesch�ftsbedingungen und technische Bedingungen des Vertrags und technische Spezifikationen darstellen.
Vertragsbedingungen f�r Lieferungen von Bauarbeiten (Conditions for Contracts for Works of Civil Engineering Construction), die als Rotes Buch (The Red Book) bezeichnet werden, sind der meistbenutzte Teil der FIDIC-Bedingungen, wobei sie folgend gegliedert sind:

  • Allgemeine Lieferbedingungen (Part I - General Conditions)
  • Besondere Lieferbedingungen (Part II - Conditions of Particular Applications)

     Auch wenn beide Teile der Bedingungen durch Verweise im Text gegenseitig verzahnt sind und von gleichen Prinzipien ausgehen, haben sie eine klare Gliederung und eingeschr�nkte G�ltigkeit. Allgemeine Lieferbedingungen, die aus 25 Kapiteln und 77 Artikeln (Version bis 1999) bestehen, beschreiben Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die von �blichen Bauvertr�gen ausgehen und auf kein bestimmtes Land gebunden sind. Die innere Verzahnung einzelner Teile wie ganzer Kapitel dieser Bedingungen ist selbstverst�ndlich. Dieser Tatsache muss sich jeder Lieferant bei der Arbeit mit den FIDIC-Bedingungen bewusst sein, denn jede Ver�nderung eines der Teile der Bedingungen hat Auswirkungen auf weitere Bedingungen und Vertragsverpflichtungen des Lieferanten. Andererseits haben Ver�nderungen der sog. Besonderen Bedingungen, die f�r jedes Projekt und jeden Vertrag spezifisch sind, nur eine eingeschr�nkte Auswirkung auf die Allgemeinen Lieferbedingungen.
     Sind Inhalt des ersten Teils allgemeine Bedingungen, sind in dem zweiten Teil (Conditions of Particular Applications) spezifische Bedingungen und Bestimmungen der Vertragsparteien geregelt. Sie haben Charakter von Alternativl�sungen, die der Auftraggeber in Abh�ngigkeit von lokalen Verh�ltnissen, Projektspezifika, Gesetzen, lokaler W�hrung, Zahlungen etc. anwenden kann. Inhalt der Besonderen Bedingungen sind Bestimmung der Vertragssprache, Normen, Bankgarantien, Sitz des Schiedsgerichts etc. Bei eigentlicher Kontrolle der Vertragsbedingungen pr�ft der Lieferant zun�chst den Umfang der Besonderen Lieferbedingungen, die Charakter eines Verzeichnisses oder Erg�nzung in die Allgemeinen Bedingungen haben. Allgemein gilt aber, dass der Umfang der Besonderen Lieferbedingungen k�rzer als der Umfang der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist.

Vorlegung eines Angebots gem�� den FIDIC-Bedingungen

     Bei Angebotsvorlegung erkennt der Lieferant daher leicht, welchen Teil der Allgemeinen Bedingungen der Bauherr ver�ndern will. Gr��erer Umfang der Besonderen Bedingungen sollte den Lieferanten auf m�gliche Projektrisiken sofort aufmerksam machen, auch wenn dieser Umfang manchmal auch Unsicherheit oder Mangel an Erfahrung des Autors von diesen Bedingungen abbildet, der mit den Bedingungen keine ausreichende Praxis hat und der sich daher auf diese Art und Weise "absichern" will. Stellen die Allgemeinen Bedingungen ein angemessenes Ma� an Risiko dar, bedeutet der Text der Besonderen Bedingungen ein wesentlich h�heres Risiko f�r den Lieferanten aus Sicht des Preises. In der Praxis gibt es gen�gend F�lle, wo der Lieferant die Anforderungen des Bauherrn in Form von Besonderen Lieferbedingungen nicht im Angebotspreis ber�cksichtigt. Allgemein gilt aber, dass der Umfang dieser Bedingungen spezifisch und von einzelnen F�llen abh�ngig ist und dass es daher kein Kriterium f�r ihren "vorgeschriebenen oder empfohlenen Umfang" gibt. Diese Tatsache war gleichzeitig der Grund f�r die Aufteilung der Bedingungen in Allgemeine und Besondere Bedingungen bereits bei deren Entwicklung. Die FIDIC-Bedingungen f�hren neben anderem keine grunds�tzliche Anwendung von Normen an, die der Lieferant selbst�ndig mit dem Bauherr vereinbaren muss - in der Regel ist die Anforderung an Anwendung entsprechender Normen Inhalt der Besonderen Vertragsbedingungen (S.C.C.)
     Unkenntnis der FIDIC-Bedingungen f�hrt in der Praxis h�ufig dazu, dass der Lieferant im Auswahlverfahren die Allgemeinen Lieferbedingungen kommentiert bzw. ver�ndert und ihren Text erg�nzt. Auch im Fall von sog. Verhandlungsvertr�gen (negotiated contracts) l�sst der Bauherr Diskussion lediglich im Umfang der Besonderen Lieferbedingungen zu, und zwar im eingeschr�nkten Umfang. Immer h�ufiger werden aber Projekte ausgeschrieben, in denen von den Bauherrn andere Vertragstypen vorgelegt werden, in deren Fall alle Anmerkungen des Lieferanten ausgeschlossen sind. Diese werden in der Praxis als sog. Ausschreibungsvertr�ge (tendered contract) bezeichnet, wo f�r das Auswahlverfahren der Grundsatz "take it or leave it" (nimm oder lass es sein) gilt. Auch wenn die meisten Bauherrn davon �berzeugt sind, dass es sich um die beste Art des Ausschreibungsverfahrens handelt und dass mit dieser Art des Verfahrens alle Probleme des Bauherrn erledigt sind und der Preis f�r das Werk nicht erh�ht wird, werden in der Praxis in diesem Fall die meisten Claims der Lieferanten erhoben. Dieser Stand ist Folge der Tatsache, dass der Umfang der Unterlagen im Ausschreibungsverfahren nicht immer klar, eindeutig und f�r den Lieferanten verst�ndlich ist, und dass mindestens die besonderen Lieferbedingungen mit dem Lieferanten nicht verhandelt werden. Die Bedeutung des abgeschlossenen Vertrags und seine Verhandlung werden auf Seite des Bauherrn untersch�tzt, und auch wenn Kundendiktat herrscht, steigt in der Praxis der Umfang der nachtr�glichen Anforderungen des Lieferanten, die nach dem Vertragsschluss erhoben werden. Ist somit der Lieferant gezwungen, alle Unklarheiten und Risiken in den Vertrag mit dem Bauherr aufzunehmen, wird sein Preis �ber das ertr�gliche Ma� erh�ht.

Kontrolle des vorgelegten Vertrags gem�� den FIDIC-Bedingungen

     Mit Bezug auf den Umfang der deutlich unterschiedlichen Vertragsverpflichtungen des Lieferanten im Vergleich zu unserer Gesch�fts- und Bauarbeit wird eine Kontrolle der FIDIC-Bedingungen im u.a. Umfang empfohlen. Erarbeitung einer Analyse der vom Bauherrn vorgelegten Bedingungen, ihre Auslegung und Festlegung von Projektrisiken ist daher praktisch eine Notwendigkeit und senkt wesentlich das Risiko des Lieferanten aufgrund der Unkenntnis dieser Bedingungen.

Kontrolle der vorgelegten FIDIC-Bedingungen wird mindestens im folgenden Umfang empfohlen:

  • Welche Version der FIDIC-Bedingungen wurde vom Bauherrn vorgelegt?
  • Ist der Umfang der Besonderen Vertragsbedingungen definiert?
  • Ist die Reinfolge der Unterlagen und der Planung definiert?
  • Sind Anmerkungen des Lieferanten im Genehmigungsschreiben des Bauherrn ber�cksichtigt (Letter of Acceptance)?
  • Welche Garantien fordert der Bauherr?
  • Welche sind die entscheidenden Kompetenzen des Ingenieurs anhand des vorgelegten Vertrags?
  • Sind Risiken auf Seite des Bauherrn einschlie�lich der Wirkung der h�heren Gewalt definiert?
  • Ist eine zus�tzliche Versicherung des Lieferanten notwendig?

     Voraussetzung f�r erfolgreiche Projektrealisierung anhand der FIDIC-Bedingungen ist daher nicht nur Teilnahme am Seminar �ber FIDIC-Problematik oder �bersetzung des Textes der Vertragsbedingungen, sondern insbesondere die Kenntnis der FIDIC-Bedingungen in der Praxis und ihre detaillierte Analyse.

HOME    FIDIC    LEISTUNGEN    REFERENZLISTE    BÜCHER    CLAIMS    FAQ   

Copyright © 2009 fidic.info All rights reserved. | [email protected]